Berufsverband der Datenschutzbeauftragten
Als Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten
Deutschlands (BvD) e.V. helfen wir Ihnen gern in Sachen
personenbezogener Datenschutz.
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IPEX-Security
IPEX Security-Suite für Unternehmen
Eine Vielzahl von Sicherheitsfunktionen
helfen, Ihr Netzwerk vor Übergriffen zu
schützen. » mehr Informationen ...
Virtuelles Datenschutzbüro
Das Virtuelle Datenschutzbüro ist eine im Internet betriebene
zentrale Informations- und Anlaufstelle für Datenschutzfragen, die
von zahlreichen offiziellen Institutionen mitgetragen wird.
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Bürger-CERT
Das Bürger-CERT ist ein Projekt des Bundesamtes für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI). Das Bürger-CERT informiert und warnt
Bürger und kleine Unternehmen schnell und kompetent vor Viren,
Würmern und anderen Sicherheitslücken
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Datenschutz und Datensicherheit
im Unternehmen
Die
Sicherheit und der Fortbestand eines modernen Unternehmens sind in hohem
Maße vom fehlerfreien Funktionieren der informationstechnischen
Einrichtungen abhängig. Hierzu gehören insbesondere die EDV und die Telefonanlage.
Denn, durch Computerviren, Spionage und Sabotage sind diese Einrichtungen
besonders gefährdet. Unsachgemäße Nutzung und bewusster oder unbewusster
Missbrauch der IT-Umgebung erhöhen nicht nur das Gefährdungspotential,
sie verursachen erhebliche Mehrkosten für Wartung und Reparatur, für die
Speicherung der anfallenden digitalen Daten, deren tägliche Sicherung
und Archivierung und für die ausfallsichere Auslegung der EDV. Weiterhin
müssen, laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutzgesetz der
Länder, personenbezogene Daten der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten
besonders geschützt werden.
Wir helfen gern, wenn es darum geht, die Sicherheit und den Schutz der
IT-Umgebung und der gespeicherten Daten zu gewährleisten, die
finanziellen Aufwendungen hierfür in akzeptablen Grenzen zu halten und
Ihre Mitarbeiter für den verantwortungs- und kostenbewussten Umgang zu
sensibilisieren.
Bleiben Sie entspannt - mit TF-Computersysteme - Hilden !
BDSG brisant
personenbezogener Datenschutz
Seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vor fast fünfundzwanzig Jahren ist wohl jedem klar, dass der Datenschutz als Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu unseren Grundrechten gehört. Trotzdem entsteht manchmal der Eindruck, Datenschutz sei eine lästige und bürokratische Pflichtübung, die sinnvolle Lösungen be- und / oder verhindere.
Das Zentrale Anliegen des Datenschutzes ist der Schutz Ihrer Privatsphäre, denn in unserer digitalisierten Welt wird der Selbstschutz des einzelnen zunehmend schwieriger. Und selbst für Experten wird es immer undurchschaubarer, wo durch wen welche Daten erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden. Wichtig ist, dass Sie die Brisanz Ihrer persönlichen Daten begreifen, die Risiken im Umgang mit Ihren Daten erkennen und entsprechend handeln können.
Für Unternehmen, Vereine, Verbände etc. gelten die einheitlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu Bestellung und Aufgaben der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten, die in den §§ 4f und 4g enthalten sind.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind Motor des Datenschutzes in ihrem Betrieb und zugleich Koordinatoren für alle Datenschutzmaßnahmen. Sie sollen auf allen Ebenen die Mitarbeiter motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten umzugehen, frühzeitig Entwicklung und den Einsatz der IT-Einrichtungen und der Software für die Verarbeitung personenbezogener Daten begleiten und auf ihre Datenschutztauglichkeit hin überprüfen und die Leitung des Betriebes in den Stand setzen, ihre Verantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen.
Wichtig: Die Übergangsfrist für die
Umsetzung des neuen BDSG 2001
ist am 23.05.2004 abgelaufen. Insbesondere aus § 4 d,e ergeben sich
Verpflichtungen, die bei Nichterfüllung mit Bußgeldern bis € 25.000,–
geahndet werden können!
